Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das Recht erstritten, Kunden, die einen Kredit umschulden wollen, zu beraten. Das Urteil (Geschäftszeichen: 3 U 204/05 406 O 138/04) hat wegweisenden Charakter für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche. Bisher durften ausschließlich Rechtsanwälte eine rechtliche Beratung von Privatpersonen vornehmen – nicht jedoch Kreditvermittler. Eine qualifizierte Beratung auch in rechtlichen Fragestellungen ist jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Umschuldung.
Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte jetzt klar, dass ein Kreditvermittler die in Umschuldungsfragen relevante rechtliche Beratung leisten darf. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Eine solche Art der Beratung verstößt nach heutigen Anschauungen nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.“ Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Hintergrundinformation: Dr. Klein ist ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanzierungs- und Versicherungslösungen in Deutschland. Seit Gründung des Unternehmens 1954 versteht sich Dr. Klein als Partner für die Finanzen seiner Kunden. Wer die passende Finanzierung für seine Immobilie oder sein Auto sucht, eine günstige Versicherung oder eine lukrative Geldanlage, ist bei Dr. Klein richtig. Durch seine führende Marktstellung bietet das Unternehmen exklusive und einzigartige Konditionen an. Dabei arbeitet Dr. Klein ausschließlich mit namhaften Kredit- und Versicherungsunternehmen zusammen, die dem Unternehmen einmalige Sonderkonditionen zur Verfügung stellen, von denen der Kunde profitiert.
Besonders stolz ist Dr. Klein auf seine traditionell starke Positionierung als bedeutender Dienstleister der Wohnungswirtschaft. In jahrzehntelanger Zusammenarbeit wurden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen in Deutschland Werte geschaffen und erhalten.
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