Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das AGG
wird für das deutsche Arbeitsrecht einschneidende Veränderungen bringen. Sämtliche
arbeitsrechtliche Regelungen in individuellen oder kollektiven Vereinbarungen müssen auf mögliche
Benachteiligungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das AGG wird starken Einfluss
nicht nur auf bestehende Arbeitsverhältnisse, sondern insbesondere auch auf das
Bewerbungsverfahren haben, da nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Bewerber umfassend in den
Schutzbereich einbezogen wurden. So könnten sich z.B. einige der abgelehnten Bewerber zukünftig
eventuell auf Benachteiligungen berufen und Schadensersatz und Entschädigung einklagen.
Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) bietet in Form eines eintägigen Praxisseminars wertvolle
Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen für Aufgaben, mit denen die Seminarteilnehmer in ihrem
Berufsalltag unter Berücksichtigung des AGG umgehen müssen. „Wie formuliere ich künftig
Stellenausschreibungen?“, „Wie führe ich ein diskriminierungsfreies Bewerbungs- oder
Mitarbeitergespräch?“ sind u. a. Fragen, die in zielgruppenorientierten Workshops erarbeitet werden.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfahren, wie Personalprozesse klagesicher ausgestaltet
werden müssen und können.
Das Seminar findet am 05. Dezember 2006 in München und am 14. Februar 2007 in Köln zu einem
Preis von 690,- € zzgl. gesetzl. MwSt statt.
Zielgruppe des Praxisseminars sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Personalabteilungen sowie
Führungskräfte mit Personalverantwortung.
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