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20.09.2018 - dvb-Presseservice

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus der Perspektive der Lohnbuchhaltung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), insbesondere in Form der Entgeltumwandlung, aber auch in Form der sog. Mischfinanzierung, gehört heute zum Alltag vieler Unternehmen. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein Standardmodell herausgebildet, das sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verändert. Mit der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis und dem Förderbetrag für Niedrigverdiener beispielsweise kommen grundlegend neue Elemente hinzu. Diese Neuregelungen haben schnell zu Fragen auch und vor allem in der Lohnbuchhaltung geführt. Deshalb hat sich das Autoren-Duo Dr. Henriette Meissner und Torsten Franke zusammen mit Wolters Kluwer für eine neue Version des Leitfadens „BAV und Lohnbuchhaltung“ entschieden, der Mitte September in der 6. Auflage erschienen ist.

Die Architektur der bAV neu gedacht

Die aktuelle Betriebsrentenreform dreht die bAV in vielen Bereich auf links, sodass auch der Leitfaden in einer anderen Struktur erscheint. So startet das Werk mit einer Zusammenfassung relevanter Fragen, die die gesetzliche Neuregelung des § 1 Abs. 1a BetrAVG mit sich gebracht hat. Denn gerade im Bereich Arbeitgeberzuschuss ist die „richtige“ Lohnabrechnung gefragt. Zumal es im Vorfeld darum geht, eine einheitliche Handlungsstrategie festzulegen mit dem Inhalt „Zeitpunkt der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis“ und „Umgang mit bestehenden Arbeitgeberzuschüssen“. Hierzu liefern die Autoren anschauliche Beispiele und tabellarische Berechnungen sowie Checklisten.

Renaissance der arbeitgeberfinanzierten bAV

Aber auch die Neuregelung eines Förderbeitrages für Niedrigverdiener nach § 100 EStG ist als Domäne der Lohnbuchhaltung zu sehen. Diese Neuregelung wird bereits jetzt als Renaissance der arbeitgeberfinanzierten bAV gefeiert. Dabei gilt der Anreiz nur für Arbeitnehmer, die unter 2.200 EUR p.m. verdienen. Unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen erhält der Arbeitgeber für die Zielgruppe der Niedrigverdiener einen Förderbetrag i.H.v. 30 %, den er direkt von der geschuldeten Lohnsteuer abziehen kann. Voraussetzungen sind, u. a. erstes Dienstverhältnis, rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge, das Einhalten der in § 100 EStG genannten Einkommensgrenzen, gleichmäßige Verteilung der Vertriebs- und Abschlusskosten der Verträge über die Laufzeit („ungezillmerte“ Verträge), Neubeiträge ab 01.01.2017, Mindestjahresbeitrag 240 EUR, maximal förderfähiger Beitrag 480 EUR, Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds.

Verständlich, kompakt und für die Praxis

In der 6. Auflage zeigen die Autoren im DIN A4-Format auf über 60 Seiten anschaulich, wie die Neuregelungen rund um das BRSG für die Lohnabrechnung bzw. den Arbeitgeber zu implementieren sind. Stolperfallen werden beleuchtet, Checklisten und Kommunikationslösungen inkl. Formulierungsvorschlag angeboten u.v.m. Der Leitfaden wendet sich dabei nicht nur an Mitarbeiter in der Lohnabrechnung. Fundiertes Wissen zum Thema Lohnbuchhaltung und bAV macht auch Berater zu einem unverzichtbaren Partner für den Geschäftskunden.

Aus dem Inhalt:

  • Die neue Architektur der bAV
  • Auswirkungen der bAV im Entgeltabrechnungssystem
  • Prozessleitfaden für ausgewählte personale Ereignisse
  • Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten
  • Leistungsbezug
  • Hinweise zu anderen Durchführungswegen
  • Allgemeine Praxisbeschreibung zur Umsetzung im Lohnbuchhaltungssystem
  • Checkliste Umsetzung § 100 EStG
  • Checkliste Vervielfältigungsregelung nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG
  • Checkliste Weiterführungsmöglichkeit nach § 40b EStG a. F.
  • Anhang – Gesetzliche Grundlagen zur Lohnabrechnung in der bAV

Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineshop von Wolters Kluwer.


Ansprechpartner

Frau Yvonne Becker
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