Anzeige

Das Geldstück auf der Schiene

Schäden, die entstehen können, wenn ein auf Gleisen platzierter Gegenstand beim Eintreffen der Bahn nicht liegenbleibt, sondern zur Seite springt und jemanden verletzt, sind meist außerhalb jeder Vorstellungskraft. Nicht nur Geldstücke – klein und aus meist weichem Metall – werden auf Gleise gelegt, auch größere Metallteile, Steine, harte Früchte oder andere Gegenstände werden hier postiert. Die durch solche Hindernisse entstehenden Schäden an Bahnen bis hin zu kompletten Entgleisungen von Schienenfahrzeugen müssen mühsam und teuer behoben werden – nicht zu reden von der Gefahr für Beistehende und Insassen, wenn ein Fahrzeug von den Schienen springt oder ein abgelegter Gegenstand unkontrolliert durch die Gegend schießt.

Wer zahlt bei Schäden und Verletzungen? Kinder, die das Ganze nur als harmloses Spiel betrachten und sich über die Konsequenzen keine Gedanken machen, sind üblicherweise über die Privathaftpflicht der Eltern mit versichert. Wie die Württembergische Versicherung AG, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, erläutert, geht es bei der im Schadenfall zu treffenden Entscheidung über die Kostenübernahme maßgeblich um die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht. Diese ist in der Regel versichert.

Legen jedoch Jugendliche oder gar Erwachsene bewusst, in Kenntnis der Gefahren und ohne Beeinträchtigung ihrer Zurechnungsfähigkeit Gegenstände auf Schienen, ist Vorsatz im Spiel. Vorsätzlich rechtswidriges Handeln ist durch die Haftpflichtversicherung nicht versichert – hierdurch entstehende Aufwendungen werden daher vom Versicherer auch nicht übernommen. Davon einmal abgesehen, sollten sich Täter immer bewusst sein, dass ihr Tun auch strafrechtliche Folgen haben kann, wenn sie von der Polizei ermittelt werden.