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27.06.2018 - dvb-Presseservice

Datenschutz in der bAV: Sind Sie auf dem aktuellsten Stand?

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem reformierten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben sich die Grundlagen der Datenverarbeitung auch im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verändert. Für die Einrichtung und Umsetzung einer bAV-Lösung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht zu umgehen.

Beispielhaft auf die Abläufe im Beratungsprozess geschaut, werden dem Berater die Daten der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, der sie wiederum an potenzielle Versorgungsträger weiterleitet, um Angebote einzuholen und mögliche Vertragsbedingungen abzustimmen. Die Versorgungsträger übermitteln die Daten schließlich ggf. noch an Kooperationspartner, in jedem Fall bekommen aber auch Betriebsratsmitglieder die Daten aufgrund ihrer besonderen Rechte. Schnell wird klar, dass das Thema Datenschutz in der bAV eine bedeutende Rolle spielt.

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Wie schon bisher, bleibt es beim Prinzip, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist. Doch was bedeutet das für die bAV-Beratung? In einem aktuellen Beitrag im Praxishandbuch Betriebliche Altersversorgung beantworten die Rechtsanwälte Jürgen Evers und Sascha Alexander Stallbaum genau diese Frage. Um nicht gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen, muss der Verantwortliche sich auf einen Umstand stützen können, der ihm die Datenverarbeitung ausnahmsweise erlaubt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Dabei hat der Verantwortliche – in der bAV Arbeitgeber, Versorgungsträger, Berater und Vermittler – eine Reihe von Pflichten zu beachten, deren Nichtbefolgung mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Datenverarbeitung: Auch für bAV neu durchdenken

Die Neuregelungen bringen es mit sich, dass alle an der Einrichtung einer bAV Beteiligten die Datenverarbeitung neu durchdenken und hinsichtlich der Änderungen durch das DSGVO ggf. überarbeiten müssen. Maßnamenkataloge müssen angepasst, Folgenabschätzungen erweitert werden. Und auch bestehende Vereinbarungen wie Einwilligungserklärungen müssen beispielsweise überprüft und unter Umständen verändert oder sogar komplett erneuert werden.

Datenschutz nur ein Thema mit Bewegung

Das Thema Datenschutz ist aber nur ein Beispiel, das aufzeigt, wie wichtig es für Vermittler ist, in der bAV immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. Durch das Praxishandbuch Betriebliche Altersversorgung haben Vermittler die Möglichkeit, sich das Expertenwissen ins Haus zu holen und durch die regelmäßigen Aktualisierungen vor Kunden stets als kompetenter Partner auftreten zu können. Sie verpassen keine Entwicklung der Branche, und dass online und /oder offline.

Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineshop von Wolters Kluwer.


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