Mit der zentralen Forderung nach einer Gesundheitspolitik, die den rasanten Fortschritt der Zahnmedizin allen Versicherten zugänglich macht, traten heute die drei großen Organisationen des zahnärztlichen Berufsstandes, Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) anlässlich des Deutschen Zahnärztetages in Berlin an die Öffentlichkeit.
Die gemeinsame Tagung aller wissenschaftlichen Gesellschaften der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die erstmalig im Rahmen des Zahnärztetages stattfindet, belegt eindrucksvoll die hoch entwickelten Diagnose- und Therapiemethoden, über die die Zahnmedizin heute verfügt. Sie hat sich grundlegend von der Reparatur- zur Vorsorgemedizin gewandelt. Die wissenschaftlichen Fortschritte finden ihren Ausdruck im Konzept der Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, das am 30. Oktober erstmals der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird.
Entscheidende Herausforderung für die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung sei es sicherzustellen, dass auch zukünftig alle Patienten an den Fortschritten der Zahnmedizin teilhaben könnten, so die einhellige Feststellung der Zahnärzteorganisationen. Die Zahnärzteschaft stelle sich der Aufgabe mit zahlreichen Maßnahmen in den Bereichen Fortbildung und Qualitätssicherung. Bisher wirkten sich aber die politischen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung eher nachteilig auf das Ziel der Zahnärzteschaft aus, Patienten "state of the art" zu behandeln.
Die zahnärztlichen Organisationen stehen bereit, mit der Politik zu beraten, wie der medizinische Fortschritt unter präventivem Ansatz noch stärker in die Praxen getragen werden kann. Die befundbezogenen Festzuschüsse, die zu Jahresbeginn für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurden, bezeichneten die Zahnärzte-Repräsentanten als ermutigenden Schritt in die richtige Richtung, wenn auch sehr bürokratielastig. Dringend geboten sei nun, die zahnärztliche Arbeit in ihren vielfältigen Möglichkeiten in der Praxis weiter zu erleichtern und zu entbürokratisieren.
Ziel müsse es sein, einen fairen Wettbewerb von Versicherern nach Beitrag und Leistungskatalog auf der einen Seite und Wettbewerb nach Leistung und Qualität bei den Zahnärzten auf der anderen Seite zu ermöglichen.
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