Der Fall ist mitten aus dem Leben gegriffen und dennoch juristisch uneinheitlich
geregelt: Man bereitet ein Festmahl und hat seinen neuen Chef nebst Gattin
geladen. Es folgt der Supergau: Der neue Herd quittiert mitten in den
Vorbereitungen seinen Dienst. Doch der Dämpfer in Sachen Karriereplanung ist nur
eine Seite des Problems. Die andere ist, rasch und unentgeltlich Ersatz für das
gerade erst erworbene Elektrogerät zu bekommen. Aber auch dieses Vorhaben
entpuppt sich als kompliziert. ARAG Experten geben Tipps, was man in derartigen
Fällen tun kann, bis die Sachlage endgültig geklärt ist.
+
Nutzungsentschädigung +
Gibt zum Beispiel ein Herd innerhalb der zweijährigen
Gewährleistungsfrist seinen Geist auf, tritt laut ARAG Experten der
Gewährleistungsfall ein. Der Händler ist dann verpflichtet, für die
Fehlerhaftigkeit des verkauften Gerätes einzustehen und hat für den Fall, dass
eine Reparatur unmöglich ist, sofort für Ersatz zu sorgen. Bis hierhin ist die
Welt noch in Ordnung, doch dann versteht sie der Kunde nicht mehr: Für die
Nutzung des alten Gerätes soll er dem Händler eine Nutzungsentschädigung
bezahlen, weil der Herd ja immerhin bis jetzt durch ihn gebraucht wurde. Mit
einer gehörigen Portion Einfühlungsvermögen könnte man die Situation des
Händlers sogar noch verstehen, doch der Kunde hat das neue Gerät ja schließlich
nicht begehrt, weil er das neueste Modell in der Küche haben wollte, sondern
weil das alte kaputt ging. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss der Kunde
eine Nutzungsentschädigung zahlen. Der BGH hegt jedoch laut ARAG Experten
eindeutig Sympathien für die Verbraucherseite und hält eine Vergütung für die
Nutzung für europarechtswidrig. Dementsprechend hat er sie dem Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorgelegt (BGH, Az.: VIII ZR 200/05).
+ Garantie +
Da ein derartiger Sachverhalt momentan juristisch noch
nicht abschließend geklärt ist, empfehlen die ARAG Experten dem Kunden, an den
Verkäufer zu appellieren, dass er freiwillig für den Fehler geradesteht. Im
Gegensatz zur Gewährleistung, die der Hersteller oder Händler erbringen muss,
weil das Käuferrecht juristisch verankert ist, ist bei der Garantie Kulanz
gefragt, denn diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
+
Gewährleistung +
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
Geht das gekaufte Produkt binnen 6 Monate kaputt, wird vermutet, dass das Gerät
beim Kauf einen Defekt hatte. Nach diesen 6 Monaten muss der Käufer beweisen,
dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war und nicht erst im Nachhinein - z. B.
durch unsachgemäßen Gebrauch. Gelingt dem Käufer der Beweis, so ist der
Verkäufer bei einem Defekt des gekauften Produktes zur Nacherfüllung
verpflichtet, so die ARAG Experten. Das heißt, er kann das Gerät reparieren oder
für Ersatz sorgen. In der Praxis ist es gute Sitte, dass der Kunde dem Händler
einmal die Möglichkeit der Nachbesserung einräumt. Meistens bekommt der Händler
für günstigere Waren einen Ersatz und gibt dem Verkäufer bei höherpreisigen
Waren die Möglichkeit zur Reparatur. Macht der Händler eine Ersatzlieferung von
der Zahlung einer Nutzungsentschädigung abhängig, empfehlen die ARAG Experten
den Kunden, bis zur Klärung Widerspruch einzulegen oder unter Vorbehalt zu
bezahlen. Sollte der EuGH ein konsumentenfreundliches Urteil fällen, bestünden
bei einer anschließenden Klage gute Aussichten, dass die Nutzungsentschädigung
erstattet wird.
+ Minderung oder Rücktritt +
Wenn nun die
Nacherfüllungsversuche allesamt fehlschlagen, weil die Reparaturen das Problem
nicht beheben und auch das Ersatzgerät kaputt ist, kann der Kunde laut ARAG
Experten Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Stimmt der Verkäufer
der Minderung zu, muss er sich für den nur eingeschränkt nutzbaren Gegenstand
auf einen Rabatt einlassen. Kommt bei den Verhandlungen über einen angemessenen
Nachlass keine Einigung zustande, empfehlen die ARAG Experten dem Käufer, vom
Vertrag zurückzutreten.
Download der PI unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/sonstige/
Übrigens: Die aktuellen Rechtstipps der ARAG
Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch zum Hören. Die informativen und
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