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24.03.2020 - dvb-Presseservice

Der optimale Begleiter für die Beratung und Abwicklung der bAV

Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es bietet die Möglichkeit, reine Beitragszusagen und Optionssysteme über Tarifverträge umzusetzen und hat zudem die steuerliche Förderung ausgeweitet, welche durch das Jahressteuergesetz teils korrigiert, teils auch erweitert wurde. Wesentliche Änderungen im Versicherungsrecht hat es auch durch die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie gegeben. Diese seit dem 13.01.2019 geltenden Regelungen betreffen auch die bAV. In die §§ 234k ff. VAG wurden umfassende Informationspflichten aufgenommen.

Auch die Rechtsprechung des BVerfG zur Beitragspflicht von privat fortgeführten Direktversicherungs- und Pensionskassenversorgungen hat zu gesetzlichen Änderungen geführt (§ 229 SGB V). Hierzu wurde klargestellt, dass die gesetzliche Neuregelung auch für den Pensionsfonds gilt.

Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2020

Für Versicherungsvermittler, die sich auf das komplexe Arbeitsgebiet bAV-Produkte spezialisiert haben, bietet die Textsammlung eine praktikable und übersichtliche Arbeitsgrundlage, in der die wesentlichen Rechtsvorschriften und Gesetzesänderungen zusammengefasst werden. Aber auch für Arbeitgeber, Lohnbuchhalter oder Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften eignet sich das Nachschlagewerk, um bei der Abwicklung der bAV alle relevanten Rechtsgrundlagen im Blick zu behalten.

Jahrelange Erfahrungen zeichnen die Autoren aus

Aus ihrer langjährigen Praxiserfahrung heraus hat das Herausgeberteam Dr. Henriette Meissner, Margret Kisters-Kölkes und Frank Wörner eine Auswahl der wesentlichen Rechtsvorschriften zusammengefasst, die Ihnen bei der erfolgreichen bAV-Beratung ein wichtiger Begleiter sind.

Weitere Informationen finden Sie im Onlineshop von Wolters Kluwer.


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