Seit dem 1. Juli bieten die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung und die Victoria Versicherung eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung (UBR) gegen Einmalbeitrag an – zusätzlich zur UBR gegen laufende Beitragszahlung. Kunden können in Zukunft zwischen beiden Varianten wählen – ein Schutz mit sicherer Geldanlage in Zeiten der Finanzkrise.
Die Unfallversicherer der ERGO Versicherungsgruppe haben eine neue UBR gegen Einmalbeitrag entwickelt. „Die UBR kombiniert einen leistungsstarken Unfallversicherungsschutz mit einer garantierten Beitragsrückzahlung zum Ende der Laufzeit. Und dies auch schon bei kleineren Einmalbeiträgen“, erläutert Rudolf Kayser, Leiter Unfallversicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe. Eingeschlossen sind bei der UBR auch Zeckenbiss, Herzinfarkt und Schlaganfall.
Unfallschutz und sichere Geldanlage
Neben dem Unfallversicherungsschutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt, bietet die UBR gleichzeitig eine sichere und gewinnbringende Vorsorge. Der Clou ist die garantierte Beitragsrückzahlung: Der Versicherte baut im Laufe der Vertragszeit mit seinen Beiträgen einen zusätzlichen Versicherungsschutz auf, der sich verzinst. Die eingezahlten Beiträge erhält er bei Vertragsablauf zurück, und zwar unabhängig davon, ob er einen Unfall erlitten und eine finanzielle Leistung erhalten hat oder nicht. Die neue UBR ist auch für Kunden interessant, die einen größeren Geldbetrag zur Verfügung haben – beispielsweise aus einer Erbschaft oder einer Lebensversicherung. Die Vertragslaufzeit kann flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden.
Unfallschutz auch für Kinder
Für Kinder ist jeder Tag ein neues, großes Abenteuer – dabei haben sie Risiken und Unfallgefahren kaum im Blick. Mit der neuen UBR der ERGO-Unfallversicherer können Eltern und Großeltern ihre Kinder bzw. Enkelkinder oder auch Patenkinder nicht nur gegen Unfallfolgen absichern, sondern gleichzeitig mit einem Kapitalstock den Start ins Berufsleben oder Studium erleichtern.
Steuerliche Vorteile
Da die UBR steuerlich wie eine Lebensversicherung behandelt wird, profitiert diese auch von den entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen. „Läuft der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre und ist der Versicherte bei Vertragsablauf mindestens 60 Jahre alt, so ist wie bei einer Lebensversicherung nur die Hälfte der Erträge einkommensteuerpflichtig“, erklärt Kayser.
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