Ab sofort ist die Jahres-Reiseversicherung der ERV, dem Reiseversicherer der ERGO, noch kundenfreundlicher und bietet attraktive Anreize für den Makler- und Ausschließlichkeitsvertrieb: Paare ab 65 Jahren können sich gemeinsam mit dem RundumSorglos-Jahrespaket absichern. Die Altersbegrenzung beim „Familien/Paar-Tarif“ wurde aufgehoben. Eine Beantwortung von Gesundheitsfragen ist für den Abschluss des Reiseschutzes nicht nötig.
Der „RundumSorglos-Jahresschutz“ beinhaltet eine Reiserücktritts- und eine Reiseabbruch-Versicherung, zusätzlich noch den RundumSorglos-Service, der Versicherten 24 Stunden lang bei Notfällen hilft, sowie eine Reisegepäck-Versicherung. Weiterhin ist der Abschluss einer Jahres-Reisekrankenversicherung möglich. Hat der Kunde diese bereits, kann das Produkt auch ohne Krankenschutz zu bereits bestehenden Reisekranken-Versicherungen als Ergänzungsprodukt verkauft werden.
Die Jahres-Versicherung gilt für geschäftliche und private Reisen im In- und Ausland. Der Abschluss rechnet sich in der Regel schon bei mehr als einer Reise, es ist nicht mehr notwendig bei jedem Trip wieder eine neue Versicherung abzuschließen. Zusätzlich sind auch Wochenendtrips wie Skitouren oder Musical-Reisen versichert, wenn das Ziel weiter als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt.
Durch den Verkauf von Reiseschutz-Produkten eröffnen sich Vermittlern attraktive Cross- und Up-Selling Potentiale: „Gerade ältere Kunden möchten sich zum Beispiel von dem Geld aus einer abgelaufenen Lebensversicherung eine Traumreise gönnen. Besonders bei kostspieligen Urlauben oder Fernreisen gehört der richtige Reiseschutz zur optimalen Vorbereitung. Hier bieten unsere Jahresreise-Versicherungen die optimale Ergänzung“, erklärt Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing der ERV.
Weiterer Vorteil der Jahres-Versicherungen: Das Thema Reise ist in fast jedem Akquise-Gespräch unterzubringen. Die Produkte tragen zum Bestandsaufbau und dessen Sicherung bei. Für den Vermittler heißt das: Neben der Abschluss- gibt es auch regelmäßige Bestands-Provisionen bzw. Courtagezahlungen.








