Der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“ wurde im Jahr 2004
mit dem Ziel gegründet, Versicherungsmaklern Hilfestellungen bei der
Umsetzung der von der Europäischen Union vorgesehenen umfangreichen Dokumentationspflichten für Vermittler zu geben. Unterstützt
von Wissenschaft, Verbraucherschutz und Versicherern entwickelt
der Arbeitskreis Vorschläge für Makleraufträge, Beratungsdokumentationen
und Risikoanalysen.
Schlanker Maklerauftrag
Der Maklerauftrag
regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsmakler und Kunden. Aus
dem Text wurden aus praktischen Erwägungen die gewerberechtlichen,
statusbezogenen Erstinformationen herausgenommen.
Der modifizierte
Maklerauftrag liegt, wie bereits in der Vergangenheit, in zwei Versionen vor.
Variante 1 deckt die umfassende Vermittlung, also den Normalfall, ab.
Variante 2 kann alternativ als Makler-Einzelvertrag bei standardisiertem
Massengeschäft verwendet werden.
Vollmacht erweitert
Die
Maklervollmacht wurde erweitert. Sie umfasst nun auch ausdrücklich die
Vollmacht, Informationen für den Versicherungsnehmer entgegenzunehmen. Damit
wird zwischen dem Makler und dem Kunden klargestellt, dass der Makler den
Auftraggeber auch bei den neuen Antrags- oder Invitatiomodellen im zulässigen
Umfang rechtswirksam vertreten kann.
Die neue Datenschutzklausel trägt
den geänderten Anforderungen aus der Praxis Rechnung und wurde an den praktischen Beratungsalltag angepasst.
Praktikabel und
umfassend
Der Arbeitskreis hat sich frühzeitig mit Fragen der
Beratungssystematik beschäftigt. Dazu entwickelt und pflegt er Arbeitshilfen
für Makler, mit denen sie Risiken unternehmensneutral erfassen und den
Kundenbedarf analysieren können.
Diese Risikoanalysebögen gibt es für
das Breitengeschäft, die Betriebsversicherung, die (private) Vorsorge und die
betriebliche Altersversorgung. Durch praktischen Einsatz beim Makler sollten
sie erprobt, gepflegt und weiter optimiert werden. Der Arbeitskreis hat
die Risikobögen für das Segment Breitengeschäft nun aktualisiert.
Demnächst werden Optimierungen im Bereich des gewerblichen Geschäfts
erfolgen.
Mindeststandards modifiziert
Seinerzeit hatte der
Arbeitskreis Mindeststandards definiert, damit die Makler im Rahmen der
Risikoanalyse nicht zu viele Punkte abfragen müssen. Diese Mindeststandards
wurden nun im Rahmen der Überarbeitung aktualisiert.
Besonders
wichtig: auf Empfehlung der Praktiker wurden die Fragen zur Risikoanalyse
teilweise deutlich erweitert. Sie sind ein Spiegelbild der tariflichen
Weiterentwicklung in den einzelnen Versicherungssparten.
Viel Neues zur
Kfz-Sparte
Beim Analysebogen für die private Autoversicherung ist die
zunehmende Differenzierung der Tarifmerkmale besonders augenfällig: gegenüber
dem letzten Stand wurden z. B. Fragen nach Dauer des Führerscheinbesitzes, Einträgen im Verkehrszentralregister oder zur Teilnahme
am Fahrsicherheitstraining aufgenommen. Auch Kundenwünsche
nach Rabattschutz, Tarifen mit Werkstattbindung oder Versicherung
der Differenz zwischen Zeitwert und festgesetztem Leasingwert stehen
jetzt auf der Liste.
Breitengeschäft abgedeckt
Für die
bedarfsorientierte Beratung durch einen Makler ist die sorgfältige und
umfassende Risikoanalyse ein Muss. Das gilt nicht erst seit Einführung der
Vermittlerrichtlinie. Die aktualisierten Analysebögen unterstützen Makler
dabei, die relevanten Informationen systematisch zu erheben.
Sie
liefern dem Anwender eine gesicherte Grundlage für die Auswahl des geeigneten
Versicherungsschutzes. Er profitiert dabei von den Erfahrungen, die seine
Maklerkollegen bei der Weiterentwicklung der Analysebögen eingebracht
haben.
Die Textvorlagen können einfach und unkompliziert adaptiert und
mit dem individuellen Maklerlogo oder Namen ergänzt werden.
Praktiker
und Experten
Der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“
zeichnet sich dadurch aus, dass er Praktiker und Experten mit dem Ziel
zusammenbringt, Versicherungsmakler zu unterstützen. So waren bei der
letzten Überarbeitung des Maklerauftrags neben Maklern und Maklerverbänden
mit Professor Dr. Helmut Schirmer, FU Berlin, und Professor Dr.
Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin auch
renommierte Wissenschaftler an der Weiterentwicklung
beteiligt.
Softwareanbieter gefordert
Der Praxistransfer wird
auch dadurch gefördert, dass viele Softwareanbieter die Empfehlungen des Arbeitskreises bei der Entwicklung von Beratungssoftware berücksichtigen. Der
Arbeitskreis stellt seine Ergebnisse dafür kostenlos zur Verfügung. Neue
Vorschläge bedeuten für Softwareanbieter deshalb immer auch zusätzlichen
Aufwand. Dieser wird aber mit Blick auf die Verbesserungen hoffentlich gern
in Kauf genommen.
Ergebnisse im www
Die neuen Vorlagen stellt
der Arbeitskreis auf der Download-Seite seines Internetauftritts zur
Verfügung: http://www.vermittlerprotokoll.de/download/download.php.
Auf einer separaten Historie-Seite lassen sich die Änderungen nachvollziehen,
was insbesondere für die Softwarehersteller hilfreich ist.