Einkommensteuer: Wenn das Finanzamt von Steuerzahlern Wucherzinsen fordert

Ab 1. April beginnt für verspätete Steuerzahler der Zinslauf. Der Fiskus fordert unverdrossen sechs Prozent Zins von ihnen. Steuerberater nennen das Vorgehen auch "fiskalisches Raubrittertum". Betroffene können sich wehren.

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