Erstattung eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Versicherung

Eine Versicherung lehnt die Erstattung eines Rückstufungsschadens in der Kfz-Kaskoversicherung ab, weil dieser nur auf den Haftungsanteil des Geschädigten eingetreten sei. Klärung verschafft das Urteil des Bundesgerichtshofs.

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