Während der beruflichen Ausbildung sind Kinder über die private Haftpflichtversicherung der Eltern im Rahmen der Familiendeckung mitversichert. Mit bestandener mündlicher Prüfung endet vielfach das Ausbildungsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Kinder um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern, sonst sind sie nicht mehr versichert, warnt die uniVersa Versicherung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe mit seinem Vermögen und Einkommen. Deshalb sollte eine möglichst hohe Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Euro gewählt werden. Gefährliche Lücken können auch in so genannten Überbrückungszeiten entstehen. Zum Beispiel, wenn die Ausbildung endet und das Kind erst später bei einem anderen Arbeitgeber die Arbeit aufnimmt, für einige Zeit ins Ausland geht, erst im Herbst zu studieren beginnt oder sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet. Eltern sollten baldmöglichst Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen und abklären, was zu tun ist, damit lückenloser Versicherungsschutz im Ernstfall besteht, rät die uniVersa. Für junge Leute und Singles gibt es häufig Spezialangebote, mit denen preisgünstig Vorsorge getroffen werden kann.
Presseservice: Den Verbrauchertipp sowie ein Pressefoto finden Sie auch unter www.uniVersa.de/presse
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