Realistisch einschätzen
Bei der Prüfung der eigenen Möglichkeiten ist es ratsam, sich nicht zuviel zuzutrauen. Da selbst geübte Laien im Regelfall für die gleichen Arbeiten leicht die doppelte Zeit wie die Profis benötigen, kommen bei einem Eigenanteil von 10% der Herstellungskosten leicht an die 1000 Arbeitsstunden zusammen. Zeit, die neben dem eigentlichen Beruf aufgebracht werden muß. Wer über die berühmten linken Hände verfügt, zeitintensiven Freizeitbeschäftigungen nachgeht oder Verpflichtungen hat, nimmt von Eigenleistungen lieber Abstand.
Realistisch in Frage kommen ohnehin nur solche Arbeiten, die keine hohen technischen und fachlichen Voraussetzungen stellen, also etwa Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge oder die Außenanlagen. Wer sich aufgrund seiner Berufsausbildung mehr zutrauen kann, informiert sich am besten über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bei Freunden oder Bekannten. Niemand ist beispielsweise damit geholfen, wenn das selbst ausgebaute Dach weder luft- noch dampfdicht ist.
An die Haftpflicht und Berufsgenossenschaft denken
Was nur wenigen bekannt ist: Der Bauherr ist für die Sicherheit am Bau verantwortlich. Der Abschluß einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist damit absolut empfehlenswert, zumal die Einmalprämie überschaubar ist. (Beitragsrechner beispielsweise unter http://www.drklein.de/bauherrenhaftpflichtversicherung.html)
Die Finanzexperten von Dr. Klein weisen darauf hin, daß Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BG) angemeldet sein müssen, damit sie im Falle eines Falles durch eine Unfallversicherung geschützt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. An die BG sind regional unterschiedlich hohe Beitragssätze zu entrichten. Etwa um die zwei Euro sind pro Helfer und Arbeitsstunde zu kalkulieren. Die Beitragspflicht entfällt jedoch, wenn Verwandte kurzfristig aus Gefälligkeit helfen oder wenn alle Hilfskräfte zusammen nicht mehr als 39 Stunden auf dem Bau gearbeitet haben.
Der Bauherr selbst genießt keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Das auf einer Baustelle potentiell herrschende Unfallrisiko kann daher nur durch eine private Unfallversicherung abgesichert werden.
Schließlich sollte auch bedacht werden, daß der Bauträger für Schäden, die der Bauherr durch unsachgemäße Arbeiten selbst verursacht, keine Gewährleistung übernimmt. Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund ist es ratsam, genau zu überlegen, ob die gesparte Summe in einem vernünftigen Verhältnis zur investierten Zeit und den möglichen Risiken steht.