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25.10.2005 - dvb-Presseservice

Gerichte schaffen breite Basis für Honorarberatung

Mehr als 20 Gerichte bestätigen „Honorarberatung ist zulässig“ Honorarberatung findet bundesweit Zustimmung der Gerichte Von Oldenburg bis Regensburg – bundesweit bestätigen Gerichte die Zulässigkeit der Honorarberatung!

Seit das OLG Stuttgart im Jahre 1990 sein Aufsehen erregendes und damals höchst umstrittenes Urteil zur Zulässigkeit der Honorarberatung durch Versicherungsmakler fällte, ist eine Vielzahl von Gerichten dieser Rechtsauffassung gefolgt. Darauf weist die procuro Unternehmensberatung in Ihrer Pressemeldung hin.

Mehr als 20 Gerichte von Oldenburg bis Regensburg und Düsseldorf bis Gera haben hier eindeutig Position bezogen, teilt die procuro mit.

Der procuro liegt eine Dokumentation vor, in der sich Urteile und Negativtestate von 22 Gerichten befinden. Bemerkenswert dabei ist, dass es sich nicht nur um Entscheidungen von 10 Amtsgerichten sondern handelt, sondern dass auch 10 Land- und 1 weiteres Oberlandesgericht die Rechtsauffassung aus Stuttgart bestätigen.

Die Entscheidungen von folgenden Gerichten sind der procuro bereits bekannt:

Amtsgerichte: Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Jena, Karlsruhe, Mannheim, Mönchengladbach, Nürnberg, Offenbach, und Regensburg;

Landgerichte: Bamberg, Bonn, Dortmund, Gera, Heidelberg, Heilbronn, Kaiserslautern, Kiel, Münster, Würzburg, Oberlandesgericht Oldenburg

Dies zeigt die eindeutige Tendenz, dass die Gerichte den Argumenten der Kritiker nicht folgen wollen. Auch wenn die Honorarberatung durch Versicherungs- und Finanzmakler vielen ein Dorn im Auge ist, so ist sie doch nach deutschem Recht zulässig, wenn Sie richtig betrieben wird, so die procuro



N.N.
Herr Michael A. Hillenbrand
Tel.: 09 31/20576-78
Fax: 09 31/20576-79
E-Mail: m.hillenbrand@procuro.de

PROCURO
Unternehmensberatung Versicherungsberatung
Randersackerer Str. 51
97072 Würzburg
Deutschland
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