Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen

Scheidungskosten können bisher nur abgezogen werden, soweit sie die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich betreffen. Nicht begünstigt sind vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bzw. Zugewinnausgleichsregelungen. Das FG Düsseldorf spricht s ...

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