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08.12.2005 - dvb-Presseservice

Gesetzentwurf stärkt die Vertragsärzte nicht

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Senkung der Arzneimittelausgaben vorgelegt. Zum Entwurf des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes äußert sich Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin:

„Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in krassem Gegensatz zu der Koalitionsvereinbarung steht, in der versprochen wurde, die Ärzte bei der Arzneimittelverordnung zu stärken. Die geplanten Maßnahmen zur Steuerung der Medikamentenverordnung sehen allerdings das Gegenteil vor: Ärzte sollen für Überschreitungen festgelegter Tagestherapiekosten bestraft werden, indem ihnen ein Malus von ihrer Vergütung abgezogen wird. Diese Maßnahme ist eine Schwächung der Vertragsärzte, nicht eine Stärkung. Vorwiegend Hausärzte sind davon betroffen, da bei ihnen circa 80 Prozent der Arzneimittelverordnungen erfolgen. Daneben sind sie es, die chronisch Kranke und Multimorbide vorwiegend behandeln. Malussysteme können kein Ersatz für flankierende Maßnahmen sein, die schon länger von Ärzten angemahnt werden, nämlich die Verbesserung der zeitlichen und inhaltlichen Genauigkeit von Arzneimittelinformationssystemen. Damit führen Malus-Systeme nicht wirklich zu einer Verbesserung der Arzneimittelverordnung, sondern nur zu einer Erhöhung der Bürokratie. Da der Gesetzgeber Instrumente der Optimierung der Informationssysteme nicht plant, wird daraus wieder einmal ein Schwarzer-Peter-Spiel, das den Vertragärzten die alleinige Verantwortung für die Ausgabenentwicklung zuspielt. Die versprochene Stärkung bleibt damit aus. Es ist bedauerlich, dass die neue Bundesregierung die von Ärzten angebotene Bereitschaft zur wirtschaftlicheren Arzneimittelsteuerung nicht angenommen hat. Der nun beschrittene Weg brüskiert nicht nur Ärzte, sondern senkt das Versorgungsniveau bei Arzneimitteln für Patienten.”



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