Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Kostenlose Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fast 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 48070