Sobald die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß und deren Behandlungsmethoden praktisch keine Erfolge zeitigen, hilft bisweilen die Homöopathie. Allerdings sind natürliche Heilmethoden nicht ganz preiswert. Zudem beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur selten an den Kosten. Es stellt sich also die Frage, ob man seinen finanziellen Aufwand zumindest als sogenannte außergewöhnliche Belastung Steuern sparend beim Finanzamt geltend machen kann. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Und bisweilen müssen Steuerzahler und Patienten schon damit zufrieden sein, dass wenigstens ein Teil der homöopathischen Behandlungskosten durch das Finanzamt akzeptiert wird. So auch in einem Fall, der schließlich vor dem Finanzgericht (FG) Köln unter dem Aktenzeichen 14 K 1793/04 verhandelt wurde. Der Kläger und Steuerzahler hatte sich seine Phobie von einem Heilpraktiker behandeln lassen. Die Kosten dafür beliefen sich auf immerhin 6.000 Euro. Rund 2.000 Euro davon musste das Finanzamt laut der Entscheidung des FG Köln als außergewöhnliche Belastung Steuern sparend akzeptieren.
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