Angehende Lehrer, Dienstanfänger im Sicherheitsbereich oder in Verwaltungsbehörden – sie alle können sich unter dem Aspekt der Dienstunfähigkeit nicht sorgenfrei zurücklehnen. Im Gegenteil: Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt und werden ansonsten ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aus der Nachversicherung wird nur dann eine kleine Rente gezahlt, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Dies ist in der Regel nicht der Fall.
Fazit: Wer in jungen Dienstjahren z.B. wegen schwerer Krankheit oder Unfall dienstunfähig wird, steht ohne Absicherung da.
Erst Beamte auf Lebenszeit erhalten nach 60 Dienstmonaten bei Dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung in Höhe von rund 1.300 Euro. Wenn die Dienstunfähigkeit nach dem 35. bis 45. Lebensjahr eintritt – je nach Besoldungsgruppe – wird ein höheres Ruhegehalt gezahlt. Konsequenz: In jungen Dienstjahren ist der Absicherungsbedarf groß und wird dann im Laufe der Dienstjahre kleiner.
Die Dienstunfähigkeitsrente der Dienstanfänger-Police
Auf diese besondere Situation für Beamte hat sich die DBV-Winterthur wie derzeit kein zweiter Versicherer am Markt eingestellt: Bei ihr können Dienstunfähigkeitsrenten je nach Laufbahngruppe – mittlerer, gehobener und höherer Dienst – von bis zu 1.200 Euro, 1.500 Euro bzw. 1.800 Euro – versichert werden. Die Prämie der Dienstunfähigkeitsabsicherung ist um ca. 30 bis 50 Prozent günstiger als herkömmliche Produkte am Markt – ohne Abstriche in der Qualität.
Die Rentenhöhen sind garantiert bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Mit dem Statuswechsel kann unter Berücksichtigung eines ersten gesetzlichen Versorgungsanspruches die Dienstunfähigkeitsrente an den Bedarf angepasst werden. Dieses gestaffelte Vorsorgemodell ist einzigartig auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Hoher Schutz bei Dienstunfähigkeit – von Anfang an - 22. Juni 2006 2
Die Privat-Rente der Dienstanfänger-Police
Mit der Privat-Rente der Dienstanfänger-Police steigt der junge Beamte ein in den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Vorteil der Privat-Rente: In der ersten fünf Versicherungsjahren zahlt er nur den halben Beitrag – und das bei vollem Versicherungsschutz. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kann die Privat-Rente an das Versorgungsziel für den Ruhestand angepasst werden.
Fazit: Mit der Dienstanfänger-Police können Beamtenanwärter zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge.