Düsseldorf/München – Erhöhte Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen und verbesserte Informationsstruktur für potenzielle Investoren: Das sind die Ziele der IFRS (International Financial Reporting Standards), die von den kapitalmarktorientierten Unternehmen der Versicherungsbranche auch angestrebt werden: Wie ein von Deloitte durchgeführter Vergleich von IFRS-Konzernabschlüssen inländischer Versicherungen für das Jahr 2006 ergab, ist ein Vergleich von Unternehmen bislang nur sehr eingeschränkt möglich. Dies wird sich im Rahmen der Umsetzung der Phase II des Versicherungsprojektes des IASB künftig ändern. Hierbei kommen jedoch umfangreiche Anforderungen auf die Versicherungen zu. Insbesondere die Forderung nach relevanteren Informationen zu Betrag, Terminierung und Wahrscheinlichkeit zukünftiger Cashflows wird dann die Versicherungsunternehmen vor Probleme stellen.
„Das IASB (International Accounting Standards Board) hat aktuell ein Diskussionspapier vorgelegt, das sich mit der Darstellung von Versicherungsverträgen beschäftigt“, erklärt Marc Böhlhoff, Partner Insurance bei Deloitte. „Bevor im Jahr 2008 ein Exposure Draft veröffentlicht wird, kann das Papier noch bis spätestens Mitte November des laufenden Jahres von Betroffenen kommentiert werden.“
Drei neue Bewertungsaspekte
Die bislang gebräuchliche Bewertung aller Versicherungspflichten auf Kostenbasis wird abgelöst durch jährliche Schätzungen der vertraglich festgehaltenen Cashflows, des Zeitwerts des Geldes (Diskontierung) sowie der Margen einschließlich von Risikomargen und Servicemargen. Die Bewertung auf Basis dieser Bausteine führt zum CEV (Current Exit Value) – der Summe, die der Versicherer am Berichtstag zahlen müsste, wollte er alle seine gesamten vertraglichen Rechte und Pflichten sofort veräußern.
Versicherer bislang nur begrenzt vergleichbar
Die Deloitte-Analyse führender deutscher Versicherungsunternehmen zum Thema Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS zeigt: , dass der überwiegende Teil der Versicherer für die Darstellung der Versicherungstechnik die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP verwendet. Ein weiterer Teil der Gesellschaften nutz weiterhin handelsrechtliche Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen. Auch unter Verwendung der Angaben und Erläuterungen im Anhang ist ein Vergleich nicht möglich, da die beiden Ansätze sehr konträr sind und von teilweise sehr unterschiedlichen Grundsätzen ausgehen. Der Ansatz und die Bewertung von Abschlusskosten, der nach handelsrechtlichen Grundsätzen unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen ist, während nach US-GAAP zunächst eine Aktivierung erfolgt, stellt beispielsweise einen wesentlichen Unterschied dar.
Anders im Fall der künftigen Bewertung von Verbindlichkeiten: Hier wird bereits vorab deutlich, dass der Ansatz des IASB spürbare Auswirkungen haben wird. Doch stellt sich die Frage, ob die Absicht des IASB, einen Gleichklang zwischen der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten und Versicherungsprodukten zu erreichen, realistisch ist. Für Versicherer bedeuten die regelmäßigen Schätzungen unter Einschluss künftiger Zahlungsströme eine aufwändige Identifizierung vieler Cashflow-relevanter Szenarien. So sind Unternehmen nach der neuen Regelung angehalten, zu jedem Bilanzstichtag umfassende Szenarioanalysen und Simulationsrechnungen durchzuführen. „Für die Versicherungswirtschaft würde dies eine weitreichende Umstellung bedeuten – und vor allem mittelgroße und kleinere Versicherer müssten erhebliche Investitionen in die Strukturierung und Flexibilisierung ihrer Datenhaushalte vornehmen“, erklärt Marc Böhlhoff von Deloitte.
Zahlreiche Fragen
Die Ermittlung des CEV mittels unverzerrter Schätzungen über erwartete Prämien, Schäden und Kosten, der Diskontierung sowie der Einbeziehung der Risikomarge (die bislang eher als Risikopuffer betrachtet wurde) setzt darauf, dass ein Versicherer grundsätzlich sämtliche Verbindlichkeiten zu jedem Zeitpunkt am Markt veräußern kann – was in der Realität so nicht gegeben ist. Da sich Versicherungsprodukte nicht in einem Business-to-Business-Markt bewegen, Versicherungen keine standardisierten Finanzinstrumente sind und nicht an Börsen gehandelt werden, ist der Ansatz eines Versicherungsvertrags zum CEV eher eine Fiktion.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Bewertung von Langzeitverträgen wie Lebens- und Krankenversicherungen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Abschlusskosten kann trotz der an sich hoch profitablen Abschlüsse am Jahresende zunächst ein Verlust zu verzeichnen sein. Ein solches Resultat würde dem Kapitalmarkt eher irritieren als nutzen – anstelle unsicherer, starrer, gegebenenfalls auch stochastischer Berechnungsmethoden zur Wertermittlung von Versicherungsverträgen scheint es daher angebracht, die existierenden Informationsressourcen der Versicherer in den Mittelpunkt zu rücken und einen Wert zu finden, der den ökonomischen Realitäten entspricht.
„Unsere Untersuchung der Versicherungsunternehmen hat gezeigt, dass die Branche die neuen internationalen Reglungen bislang zur Kenntnis genommen hat. In den kommenden Monaten gilt es über Interessenverbände Einfluss auf das IASB auszuüben und die Frist der Kommentierung zu nutzen, resümiert Marc Böhlhoff.
Die vollständige Studie finden Sie
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