Schon im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig ausläuft. Mit Beginn des Jahres 2001 wurde die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst. Eine modifizierte Berufsschutzregelung gibt es weiterhin für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Durch die Berufsunfähigkeitsrente sollte der Status der Betroffenen abgesichert werden, den sie durch ihren beruflichen Werdegang erworben hatten. Konnte jemand aus gesundheitlichen Gründen in seinem Beruf nur noch weniger als die Hälfte als ein ähnlich ausgebildeter, gesunder Versicherter arbeiten, so wurde der dadurch entstandene Einkommensverlust durch die Berufsunfähigkeitsrente ausgeglichen. Diese Rente hatte also eine Einkommenszuschussfunktion. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde dagegen als Einkommensersatz gezahlt, wenn jemand gar nicht mehr in der Lage war, erwerbstätig zu sein.
Im Laufe der Zeit hat die Berufsunfähigkeitsrente gegenüber der Erwerbsunfähigkeitsrente an Bedeutung verloren. War im Jahr 1960 das Verhältnis zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten noch fast ausgeglichen, so machen heute die Berufsunfähigkeitsrenten (heute: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) nur etwa sieben Prozent der gesamten Anzahl der Renten wegen Erwerbsminderung aus.
Auch mit dem langfristigen Auslaufen der Berufsunfähigkeitsrente bleibt der Invaliditätsschutz durch die 2001 eingeführte zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Dabei findet beim Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung statt, und es werden keine Risikozuschläge für besondere Personen- oder Berufsgruppen erhoben. Auch ist es unerheblich, ob die zum Leistungsanspruch führende Erwerbsminderung durch eine Erkrankung entstanden ist, oder durch einen Unfall verursacht wurde.
Trotz des langfristigen Wegfalls der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Invaliditätsschutz nach wie vor wichtiger Bestandteil im Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung.
alle Themen
Aufsicht
Beratung
Haftung
Honorar
KI
Makler
Maklerpool
Marketing
Markt
Nachfolge
Nachhaltigkeit
Organisation
Politik
Praktisch
Provision
Ranking
Rating
Recht
Verband
Verbraucherschutz
Vergleicher
Versicherer
Weiterbildung
alle Themen
Arbeitskraftabsicherung
Aufsicht
Basisrente
bAV
Beratung
Digitalisierung
Fondspolicen
geförderte AV
GRV
LV
Markt
pAV
Politik
Recht
Ruhestand
RV
Sparplan
Steuer
Studie
alle Themen
Aufsicht
Beratung
Betriebsunterbrechung
Cyber
Digitalisierung
Elementar
Gebäude
Gewerbe
Haftpflicht
Hausrat
Markt
Politik
Recht
Rechtsschutz
Reise
Schaden
Unfall
Vermögensschaden
alle Themen
Aufsicht
Auslands-KV
Beihilfe
Beratung
bKV
Digitalisierung
GKV
Markt
Pflege
PKV
Politik
Recht
Steuern
Zusatz-KV
alle Themen
Aktien
alternative Investments
Analyse
Anleihen
Aufsicht
Banken
Börse
Crypto
Dividenden
ETF
Finanzierung
Fonds
Geldanlage
Immobilien
Indizes
Inflation
Kapitalmarkt
Kredit
Politik
Rating
Recht
Steuern
Strategie
Verbraucherschutz
Vermögensanlagen
Währung
Wirtschaft
Zinsen
alle Themen
Aufsicht
BiPRO
Cyber
KI
Maklerpool
Maklerportal
Markt
MVP-System
Politik
Recht
Soziale Medien
Veranstaltung
Vergleicher
Vermittler
Weiterbildung
alle Themen
Assekuradeur
Beförderung
Berater
Maklerpool
Markt
Unternehmen
Verband
Verbraucherschutz
Vermittler
Versicherer
Wechsel
Stichwort-Suche