Reisebüros mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der TAS sparen ab sofort bei Schadenfällen wegen Falschauskünften zu Einreisebestimmungen den Selbstbehalt. Dies gilt, wenn das Reisebüro über einen Zugang zu profiTIP der TIP Touristik-Informations-Programme GmbH verfügt. Beispiel: Das Reisebüro ABC hat einen Kunden falsch beraten, der Kunde klagt auf Schadensersatz, die Vermögensschaden-Haftpflicht des Reisebüros ABC springt ein. Da das Reisebüro über profiTIP verfügt entfällt der Selbstbehalt je Schadenfall in Höhe von 10 Prozent der Schadensumme bzw. mindestens 25 Euro. Möglich wird diese Regelung durch eine neue Kooperation zwischen der Touristik Assekuranz Service GmbH Versicherungsmakler und der TIP Touristik-Informations-Programme GmbH.
Die TAS Touristik Assekuranz Service GmbH Versicherungsmakler ist seit 35 Jahren Partner der Reiseindustrie im Versicherungsschutz. Mit langjährigem Know-how, einer weitreichenden Produkt-Palette und durch die Zusammenarbeit mit namhaften Versi-cherern hat sich die TAS als größter Spezial-Versicherungsmakler auf dem Markt etabliert.
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