Künst­liche Befruchtung: Drei Versuche

Nach der Geburt eines Kindes haben Verheiratete erneut Anspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenkasse drei Versuche zur künst­lichen Befruchtung bezahlt. Das hat der Gemein­same Bundes­ausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen klar­ ...

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