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01.11.2005 - dvb-Presseservice

Keine neuen Belastungen für Patienten und Versicherte

Berlin. Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen betonen die Versichertenvertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen einige aus ihrer Sicht essenzielle Anforderungen an die Gesundheitspolitik der 16. Legislaturperiode: 

Oberstes Ziel sämtlicher Politikmaßnahmen muss es sein, dass alle medizinisch notwendigen Leistungen auch in Zukunft von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung gestellt werden, so die Versichertenvertreter in Berlin. 

Mehrbelastungen durch die Gesundheitsreform, die vor allem auf Patienten und Versicherten lasten, haben den wesentlichen Beitrag zu der seit 2004 zu verzeichnenden Beitragssatzstabilität geleistet. Arbeitgeber aber wurden entlastet und Leistungserbringer weitgehend geschont. Deshalb müssen jetzt Maßnahmen im Vordergrund stehen, die die Leistungserbringer zu höherer Effizienz veranlassen. Dies gilt für alle Leistungsbereiche. 

Insbesondere im Bereich der Arzneimittel und im Krankenhaus ist dringlicher Handlungsbedarf gegeben. Kurzfristig ist wegen der stark gestiegenen Arzneimittelumsätze eine Überprüfung des Rabattsystems auf allen Stufen der Vertriebskette vorzunehmen. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass die Ausgabenverantwortung der Vertragsärzte hergestellt wird. Dabei kommt der Etablierung einer Kosten/Nutzen Bewertung für medizinische Produkte, Leistungen und Verfahren eine besondere Bedeutung zu. 

Die Einnahmeschwäche der GKV ist nicht alleine der schwachen Konjunktur geschuldet. Vielmehr spielen hier auch strukturelle Faktoren eine Rolle, die auch in der Zukunft wirken werden. Insofern bedarf es auch Reformen zur Stärkung der Finanzierungsbasis. Dabei würde die weitere Änderung der paritätischen Finanzierung die Einnahmebasis der GKV jedoch nicht stärken, sondern zusätzliche Probleme auf werfen. 

Die Versichertenvertreter betrachten den Vorschlag, die Versicherungspflichtgrenze für abhängig Beschäftigte aufzuheben, als zielführend. Alle anderen Vorschläge zur Stärkung der Finanzkraft der GKV, die dem Vernehmen nach in der Koalitionsarbeitsgruppe zur Debatte stehen (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, das Ehegatten-Splitting und die Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragsbemessung) können ihre Wirkung nur dann voll entfalten, wenn die Versicherungspflichtgrenze aufgehoben wird. 

Die Versichertenvertreter sprechen sich ausdrücklich für die Weiterentwicklung des Wettbewerbs sowohl zwischen den Krankenkassen als auch zwischen den Leistungserbringern mit dem Ziel der ständigen Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung aus. 

Die Selbstverwaltung der GKV hat ihre Aufgaben immer dann erfolgreich gelöst, wenn der Gesetzgeber hierfür klare Rahmenbedingungen und Konfliktlösungsmechanismen vorgegeben hat. Die Versichertenvertreter plädieren dafür, die Selbstverwaltung in diesem Sinne zu stärken. Eine unmittelbare staatliche Reglementierung z. B. durch eine Regulierungsbehörde wäre der falsche Weg.



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