Kfz: Was "Zerstörung" in der Schadenregulierung bedeutet

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Begriff der "Zerstörung“ in der Kfz-Kaskoversicherung in einem Urteil definiert. Demnach geht es um die Beschädigung eines Fahrzeugs, die über einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausgeht. Die Definition ist für d ...

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