Kfz: Was "Zerstörung" in der Schadenregulierung bedeutet
Das Oberlandesgericht Hamm hat den Begriff der "Zerstörung“ in der Kfz-Kaskoversicherung in einem Urteil definiert. Demnach geht es um die Beschädigung eines Fahrzeugs, die über einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausgeht. Die Definition ist für d ...