Keiner geht gerne ins Krankenhaus, aber besonders schlimm ist es für die Jüngsten. Wenn Kinder ins Krankenhaus müssen, dann stürzt meist die gesamte kleine Kinderwelt zusammen. Nicht nur die Angst vor der Behandlung oder der Operation drückt dann schwer auf die kleine Seele, sondern auch die Aussicht in einer fremden Welt ganz alleine zu sein. Das muss nicht sein, denn die Deutsche BKK zahlt unbürokratisch den Aufenthalt für eine Begleitperson des erkrankten Kindes.
Diese vom Gesetzgeber vorgesehene Leistung wird dem Krankenhaus mit 45 € pro Tag vergütet und kann von einem Elternteil oder einer Vertrauensperson des Kindes ohne deren Antragstellung in Anspruch genommen werden. Die Deutsche BKK verzichtet auf die Einzelfallprüfung bei planbaren Krankenhausaufenthalten ebenso wie bei Notaufnahmen.
„Für uns zählt, dass das Kind die bestmögliche Versorgung erhält und das ist neben der optimalen medizinischen Betreuung eben auch die liebevolle Zuwendung und das Verständnis, was in erster Linie nur die Eltern oder eine dem Kind nahe stehende Person aufbringen kann“, so Sandro Pietrantoni, der als Leiter für den Krankenhausbereich zuständig ist. Viele Kassen, weiß Pietrantoni, drücken sich gerne um diese Kosten und verschweigen die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten. Die Deutsche BKK hat mit dieser Regelung aber gute Erfahrungen gemacht, denn die persönliche Betreuung der Kleinen durch ein Elternteil lässt viele Sprösslinge schneller wieder gesund werden. „Mit dieser Maßnahme nehmen wir den Kindern auch die Angst vor dem Krankenhaus, die man sonst oft ein Leben lang mit sich trägt. – Angst ist ein schlechter Helfer im Genesungsprozess“, sagt der Krankenkassenmanager.
Die Deutsche BKK vermeidet durch die Kostenübernahme für eine Begleitperson den ansonsten entstehenden Bindungsverlust und somit eine psychische Beeinträchtigung der Kinder. Außerdem eröffnet die Einbeziehung der Begleitperson in diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen durch ihre Unterstützung die Sicherung des Behandlungserfolges.
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