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19.09.2005 - dvb-Presseservice

Pflegefall: Last für Körper, Seele und Finanzen

75 Prozent der Bundesbürger unterschätzen finanzielle Belastung

(AWD) Die Pflegeversicherung - für zahlreiche Bundesbürger ein Buch mit sieben Siegeln. Dass Pflegebedürftigkeit eine enorme Last für Körper und Seele darstellt, ist bekannt. Doch welches finanzielle Ausmaß auf die zu pflegende Person und seine Familie zukommen kann, ist weitgehend unbekannt. „Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in den wenigsten Fällen aus, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. In der Konsequenz geht es dann ans Ersparte des Betroffenen. Reichen dessen finanzielle Mittel nicht aus, wendet sich Vater Staat an seine Familie. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Zumal die Zahl der Pflegefälle stetig zunimmt. Den Bundesbürgern muss bewusst werden, dass sie selbst in der Pflicht stehen, für den Pflegefall vorzusorgen, um im Fall der Fälle nicht die Familie finanziell zu belasten“, so AWD-Versicherungsexperte Benjamin Witt.

Informationslücke vorhanden. Den Ernst der Lage haben bislang aber zu wenige erkannt. Dies zeigt das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag von AWD. In einem konkreten Fall-Beispiel ging es um die Unterbringung eines finanziell nicht ausreichend versorgten 80-jährigen Mannes mit Pflegestufe 2 in einem Pflegeheim. In diesem Fall müsste dessen Sohn unter Umständen bis zu 2.200 Euro aus eigener Tasche hinzuzahlen. Nur ganze fünf Prozent der Befragten schätzten diese finanzielle Belastung richtig ein. 75 Prozent gingen fälschlicherweise davon aus, lediglich zwischen 500 und 1.100 Euro als Eigenbetrag leisten zu müssen.

Zumindest bei der Höhe des unantastbaren Grundbetrags für ledige Kinder (ohne eigene Kinder) lag die Mehrheit von 54 Prozent der Befragten richtig: 1.250 Euro pro Monat. Alles was darüber hinausgeht, kann das Sozialamt grundsätzlich abfordern, wenn die zu pflegende Person nicht über ausreichende Eigenmittel verfügt. Erfreulich ist die Tatsache, dass die Bereitschaft der Bundesbürger zu privater Vorsorge vorhanden ist, um spätere Pflegekosten begleichen zu können. 83 Prozent sehen ihr Motiv darin, Angehörige nicht mit der Bezahlung zu belasten. 61 Prozent geben zudem als Grund für eine private Pflegeversicherung an, dass ihr privates Vermögen im Pflegefall unangetastet bleiben soll.

Unterscheidung in drei Pflegestufen. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen körperlicher oder seelischer Krankheit oder Behinderung mindestens sechs Monate in erheblichem Maße Hilfe benötigen. Die Entscheidung, wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält, obliegt dem Gutachter des medizinischen Dienstes der zuständigen Krankenkasse. Seine Einschätzung ist ebenso maßgeblich für die Höhe der Zuschüsse aus der Pflegekasse. Dazu dient die Gliederung in drei Pflegestufen, die genau festlegen, wie viel Euro monatlich von der Pflegekasse zugeschossen werden.

In Stufe I fallen Personen, die erheblich pflegebedürftig sind und einmal täglich für mindestens zwei Verrichtungen mit einem Zeitaufwand von 90 Minuten Hilfe benötigen. Übernehmen die Pflege Familie oder Freunde, gibt es 205 Euro im Monat dazu. Bei sozialen Hilfsdiensten 384 Euro. Erfolgt die Betreuung in vollstationärer Pflege, sind es 1.023 Euro. Stufe II ist für schwer Pflegebedürftige, die drei Mal täglich Hilfe zu verschiedenen Zeiten mit einem Zeitaufwand von insgesamt drei Stunden brauchen. 410 Euro bei Familieneinsätzen, 921 Euro bei Fachpersonal und 1.279 Euro bei stationärer Betreuung sind die Pflegesätze. Schwerst Pflegebedürftige in Stufe III benötigen permanente Versorgung mit mindestens fünf Stunden Zeitaufwand täglich. 665 Euro (Familie) und 1.432 Euro (Fremdhilfe und stationär) werden zugezahlt.

Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Der Antrag auf Pflegegeld ist bei der Krankenkasse zu stellen. Der nächste Schritt ist der Besuch des Gutachters vom medizinischen Dienst. Auf diesen Termin sollten sich betroffene Person - soweit möglich - und Familienangehörige gut vorbereiten. Denn bei Begutachtungen kommt es häufig zu Problemen, da sie nach engen Maßgaben und nicht selten unter Zeitdruck erfolgen. Rasch entsteht dann ein unkorrektes Bild von der tatsächlichen Situation des Pflegebedürftigen. AWD empfiehlt vor dem Besuch ein Pflegetagebuch zu führen, in dem sämtliche Pflegetätigkeiten und Zeitangaben festgehalten sind. Solche Bücher bieten manche Krankenkassen an. Zudem ist es sinnvoll, Stichpunkte im Vorfeld zu notieren, um beim Besuch keine wichtige Frage zu vergessen. Zu entscheidend ist das Urteil des medizinischen Dienstes!



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