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16.01.2006 - dvb-Presseservice

Plansecur: Vermögenswirksame Leistungen in betriebliche Altersversorgung umwandeln

Beispiel: Aus 40 Euro VL werden bei gleichem Nettoverdienst 99 Euro für die Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen (VL) können anstelle einer klassischen Vermögensanlage (Bank-, Bau- oder Investmentfondssparvertrag) auch im Rahmen der Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) investiert werden. Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur (Kassel) hin. Die Umwandlung bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Werden die VL für die bAV genutzt, fallen für Arbeitnehmer auf diesen Umwandlungsbetrag keine Steuern und bis einschließlich 2008 auch keine Sozialabgaben an. Dies gilt für einen Höchstbetrag bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung � 2006 sind dies 2520 Euro. Wandelt der Arbeitnehmer auch die so erzielte Steuer- und Sozialabgabenersparnis um, verdoppelt sich bei gleichem Nettogehalt in etwa der Anlagebetrag, der in die bAV fließt. Der positive Effekt: Höhere Alterseinkünfte werden aufgebaut. Zudem wird der bAV-Vertrag nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, und bei einem Wechsel des Arbeitplatzes kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Auch Arbeitgeber profitieren nach Angaben der Plansecur von diesem Modell: Sie senken ihre Lohnnebenkosten auf Grund der Sozialabgabenersparnis, die sie aus der Umwandlung der bisherigen VL-Zahlung in eine bAV realisieren. 

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrages zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers erbringt und  ihn somit bei der Vermögensbildung unterstützt. Nachteil: VL sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig. Da VL aber Bestandteil des Lohns beziehungsweise des Gehalts des Arbeitnehmers sind, können sie im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.

Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem monatlichen Bruttogehalt* von 3.000 Euro wandelt 40 Euro VL direkt in einen bAV-Vertrag um. Investiert er zusätzlich die aus dem VL-Betrag resultierende Sozialabgaben- und Steuerersparnis von 59 Euro in den Vertrag, so kann er bei einem Nettogehalt von 1678 Euro 99 Euro pro Monat für die Altersvorsorge sparen. Hätte er einen normalen VL-Vertrag gewählt würde er bei gleichem Nettogehalt lediglich 40 Euro pro Monat ansparen. Bei einer Umwandlung entfällt allerdings eine staatliche Förderung, wie sie das Vermögensbildungsgesetz für bestimmte VL-Vertragsformen wie zum Beispiel Bausparen vorsieht. Deshalb eignet sich eine Umwandlung vor allem für Personen, die auf Grund ihres Einkommens keine staatlichen Zulagen für VL-Verträge erhalten.   

* Annahmen: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: RV = 9,75%, ALV = 3,25%, KV = 7% zzgl. 0,9% Sonderbeitrag, PV = 0,85% + Zuschlag 0,25%

Grafik: Eine Infografik mit der Beispielrechnung finden Sie unter www.plansecur.de im Bildarchiv der Rubrik �Aktuelles/Presse�.



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