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23.11.2005 - dvb-Presseservice

Präsident Weitkamp erhofft von Kanzlerin Merkel "gerechte Lösungen" in der Gesundheitspolitik

Angela Merkel hat ihr historisches Ziel erreicht, als erste Frau die deutschen Staatsgeschäfte zu führen. Doch sind deshalb Hoffnungen berechtigt, dass die neue Kanzlerin die Macht der Großen Koalition dazu nutzen könnte, mit weiteren Tabus zu brechen? Bundespräsident Horst Köhler hat beim Überreichen der Ernennungsurkunden für das Kabinett die neue Bundesregierung jedenfalls zu nachhaltigen Reformen aufgerufen. Der Reformkurs werde gelingen, "wenn wir auf die Kraft der Freiheit und des Zusammenhalts setzen", sagte Köhler. Schöne Worte, die allerdings nicht zu bereits öffentlich geäußerten Plänen passen, neue strangulierende Regelungen etwa für Ärzte und Zahnärzte einführen zu wollen. In einem persönlichen Gratulationsschreiben an die frisch gekürte Bundeskanzlerin äußerte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, die Hoffnung, dass Frau Merkel dazu beitragen werde, in der Gesundheitsgesetzgebung "gerechte Lösungen" herbeizuführen.

Von der Physikerin Merkel erwartet Weitkamp für die Zukunft, dass sie Ideologisches und Rationales klar voneinander trennen werde: "Frau Merkel kann mit Zahlen umgehen und sie bewerten. Das lässt darauf hoffen, dass der für die Gesundheitspolitik notwendige Systemwechsel tatsächlich angegangen wird. Wir kön- nen nicht weiter so tun, als gäbe es die demographischen wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Rahmenbedingungen nicht, unter denen wir leben." Zunächst gelte es aber abzuwarten, mit welchen Vorschlägen die Arbeitsgruppe Gesundheit in der Koalition im kommenden Jahr aufwarten werde. Die voreiligen Ankündigungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Politik künftig ohne Mitsprache der Betroffenen machen zu wollen, dürften sich aber wohl nicht bewahrheiten, so Weitkamp. Sehr erfreut war der BZÄK-Präsident über die Berufung von Hildegard Müller (CDU) zur Staatsministerin im Kanzleramt. Sie tritt damit die Nachfolge von Rolf Schwanitz an und wird unter anderem für die Bund-Länder-Koordination zuständig sein. Mit Hildegard Müller verbindet den BZÄK-Präsidenten seit einigen Jahren ein konstruktiver politischer Dialog. Schwanitz wechselt als Parlamentarischer Staatssekretär ins Gesundheitsministerium und an die Seite von Marion Caspers-Merk. Beamteter Staatssekretär soll dem Vernehmen nach Dr. Klaus Theo Schröder bleiben. Karin Evers-Meyer, Abgeordnete aus Niedersachsen, wird Behindertenbeauftragte, Drogenbeauftragte soll die Abgeordnete Sabine Bätzing werden und Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel (alle SPD) bleiben. Als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses nominiert die Linksfraktion Dr. Martina Bunge.

ZFA-Ausbildungzahlen sinken weiter
Bundesweit wurden in diesem Jahr zum 30. September insgesamt 11.650 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (ABL: 10.330; NBL: 1.320). Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit im Durchschnitt um 8,48 Prozent abgenommen (ABL: -7,57%; NBL: -15%). Ausgehend von einem geringeren Ausgangswert sind die prozentualen Verluste in den Neuen Bundesländern deutlicher spürbar. Die Politik muss endlich realisieren, dass die mehr als 55.000 niedergelassenen Zahnärzte ein fester Bestandteil des wirtschaftlichen Mittelstandes in Deutschland und der viertgrößte Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind. Sie sind damit Brotgeber für rund 326.000 Menschen und mit einem Anteil von über 80% einer der wichtigsten für Frauen in Deutschland. Zahnarztpraxen sind also nach wie vor ein bedeutender Arbeitsplatzgarant und ein Motor der beruflichen Ausbildung in Deutschland. Alle Kammern haben einen Rückgang der Ausbildungszahlen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, wobei die Zahlen einzelner Kammerbereiche z. T. erheblich um den Durchschnittswert variieren. Weitgehend stabile Werte bei den neuen Ausbildungsverhältnissen finden sich lediglich in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Deutliche prozentuale Verluste verzeichneten hingegen Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Um einem künftigen Fachkräftemangel vorausschauend entgegenzuwirken - die demographische Entwicklung lässt erkennen, dass ab 2010 ein deutlicher Rückgang bei den Jahrgangszahlen der Jugendlichen, die für die Ausbildung zur Verfügung stehen werden, eintritt - folgten die Delegierten auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer im Oktober 2005 einem Antrag, der den BZÄK-Vorstand auffordert "geeignete Maßnahmen einzuleiten und zu unterstützen, um einen qualifizierten und am Bedarf der zahnärztlichen Praxen in Deutschland orientierten Mitarbeiter/Innen-Nachwuchs zu gewährleisten." Bereits einen Monat zuvor verabschiedete der BZÄK-Vorstand die novellierte DH-Musterfortbildungsordnung, die für Abiturientinnen und Schülerinnen mit Fachhochschulreife eine zeitliche Verkürzung dieser Qualifizierung ermöglicht, um in diesem Personenkreis die Akzeptanz für hochwertige Qualifizierungen zu sichern.

Im Januar muss doppelt gezahlt werden
Die Vorziehung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die das Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vorsieht, führt für Arbeitgeber im Januar 2006 zu einer Doppelbelastung. Zunächst muss bis 16. Januar der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den Dezember 2005 gezahlt werden. Da nach der neuen Regelung dieser Beitrag künftig immer bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig wird, müssen anschließend bis 27. Januar auch die Beiträge für den Monat Januar 2006 gezahlt sein. Hier wird vom Gesetzgeber aber eine Ratenzahlung eingeräumt, das bedeutet, der Beitrag für den Monat Januar kann in sechs gleichen Raten von Februar bis Juli 2006 beglichen werden. Bei variablen Arbeitsentgelten sind möglichst genaue Schätzbeträge zu überweisen.

Steuermindernde Rücklage für Existenzgründer
Bis zu 307.000 Euro kann ein Existenzgründer nach § 7 g Einkommensteuergesetz einer gewinnmindernden Rücklage zuführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Existenzgründer in den letzten fünf Jahren vor der Existenzgründung keine Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit erzielt hat (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständige Arbeit). Der Gesetzgeber will also nur die erstmalige Existenzgründung durch die Rücklage fördern. Allerdings ist die bisher zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichte äußerst restriktiv. Danach fehlt es an der Eigenschaft als Existenzgründer, wenn ein angestellter Krankenhausarzt im geringen Umfange als Notarzt tätig war und aus dieser Tätigkeit freiberufliche Einkünfte erzielte. Gründet er innerhalb des Fünf-Jahreszeitraum eine eigene Praxis, die nach seiner Angestelltentätigkeit die neue Existenz bildet, erhält er trotzdem nicht die Steuervergünstigung des § 7 g EStG. Gleich wie hoch die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit waren, ob sie neben einer Angestelltentätigkeit als kleiner Zuverdienst oder als eigene Existenzgrundlage dienten, spielt keine Rolle. Auf die Höhe der Einkünfte und die Dauer der bisherigen selbständigen Tätigkeit kommt es nicht an. Bereits bei einem Gewinn von nur einem Euro aus einer selbständigen Tätigkeit, die gar nicht der Existenzsicherung diente, geht der Anspruch auf die Existenzgründerrücklage verloren. Es kann jedem Zahnarzt, der eine eigene Praxis gründen möchte, nur geraten werden, Praxisvertretungen nicht auf selbständiger Basis zu übernehmen.

Deutscher Präventionspreis 2006
Am Wettbewerb um den Deutschen Präventionspreis 2006 können sich Projekte noch bis zum 22. Dezember 2005 beteiligen. Der Preis entspringt einer Kooperation der Bertelsmann Stiftung, des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Unter dem Motto "Stärkung der Elternkompetenz" wird der Preis für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, die werdende Mütter und Väter und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren in ihrer Kompetenz stärken, um die gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu fördern, vergeben. Seit dem 14.11.2005, steht das Online-Bewerbungsformular auf der Website www.deutscher-praeventionspreis.de unter dem Menüpunkt "Präventionspreis 2006" --> "Wettbewerb"--> "Bewerbung" bereit.

BFB-Stellungnahme zu EU-Qualifikationsrahmen
Eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zur Schaffung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) wurde unter Mitarbeit der Zahnärzteschaft jetzt fertiggestellt. Sie zielt neben der beruflichen Bildung schwerpunktmäßig auf eine Bewertung aus der Perspektive der reglementierten Berufe ab. Demnach sind die Bildungsgänge, die zur Ausübung eines Freien Berufes befähigen und in aller Regel nicht auf einer dualen Ausbildung basieren, von den Qualifikationen, die im Rahmen der beruflichen Bildung erworben werden, differenziert zu betrachten. Ein NQF/EQF sollte aus Sicht der freien Berufe ausschließlich auf die Erfordernisse der Beruflichen Bildung ausgerichtet sein. Die Stellungnahme des BFB wird an das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB), an die EU-Kommission sowie an die zuständigen Fachministerien - BMBF und dem BMWA - übermittelt. Sie kann im Wortlaut bei der BZÄK angefordert werden.

Gespräche zur EU-Wettbewerbspolitik
BZÄK-Präsident Dr. Dr. Weitkamp und Vizepräsident Prof. Dr. Sprekels haben heute Gespräche mit meinungsführenden deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zur EU-Wettbewerbspolitik. Dabei kommt es zum Meinungsaustausch mit Dr. Joachim Wuermeling, Dr. Klaus-Heiner Lehne und Dr. Peter Liese. Anlass ist der im September von der Kommission veröffentlichte Folgebericht zum Thema Wettbewerb und freiberufliche Dienstleistungen. Die aktuelle Berufung von Dr. Wuermeling zum beamteten Staatssekretär im Bundeswirtschaftministerium, zuständig für die Koordination der Europapolitik, wertet dieses Zusammentreffen noch zusätzlich auf. Mit EU-Kommissar Marcos Kyprianou, zuständig für Gesundheitspolitik und Verbraucherschutz, trifft der DLC-Vorstand (Dachverband nationaler zahnärztlicher Organisationen) am 29. November zusammen. Während dieses Gespräches soll die Frage nach dem bestmöglichen Ansatz für die EU-Binnenmarktgesetzgebung in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen thematisiert werden.



Pressestelle
Frau Jette Krämer
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