Wir wollen erreichen, dass die Rechte behinderter Frauen in der UN-Konvention fest verankert werden. In den vergangenen Verhandlungsrunden konnte durchgesetzt werden, dass in die UN-"Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" Maßnahmen zur Bekämpfung der doppelten Diskriminierung behinderter Frauen aufgenommen werden. In der neuen Verhandlungsrunde geht es nun um die konkrete Ausgestaltung der Artikel. Hier sind wir auf einem guten Weg, haben aber auch noch viel Arbeit vor uns.
Der SoVD befürwortet einen zweigleisigen Ansatz: Die Gleichstellung behinderter Frauen soll sowohl in einem Artikel grundsätzlich festgeschrieben werden. Darüber hinaus soll in den maßgeblichen Artikeln die Verwirklichung der Rechte behinderter Frauen sichergestellt werden (gender-mainstreaming). Dieser Ansatz ist Voraussetzung für eine wirksame Konvention, die langfristig zu einer besseren Lebenssituation behinderter Frauen und Männer führt.
Der SoVD setzt sich u. a. dafür ein, dass behinderte Frauen ihr Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung wahrnehmen können. Auch soll sexualisierte Gewalt gegen behinderte Frauen in der Konvention geächtet werden. Statistische Daten sollen geschlechtsspezifisch erfasst werden, um noch bestehende Benachteiligungen von Frauen zu erkennen und abzubauen. Außerdem muss die Einhaltung der Geschlechtergerechtigkeit bei der Überwachung der Konvention sichergestellt werden.
Wenn dies gelingt, wird die UN-Konvention eine große Chance für die Durchsetzung der Menschenrechte behinderter Frauen.
Hintergrundinformation:
Die siebte Verhandlungsrunde des Ad hoc-Komitees findet vom 16. Januar bis zum 3. Februar 2006 in New York statt. Das Ad hoc-Komitee ist ein Unterausschuss der UN-Menschenrechtskommission. Es wurde 2001 von der UN-Generalversammlung eingesetzt, um die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten. Die UN-Konvention wird für die Vertragsstaaten bindend sein. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, durch konkrete Maßnahmen die Verwirklichung der Menschenrechte behinderter Menschen sicherzustellen. Dies beginnt bei der Förderung des allgemeinen Bewusstseins für Behinderungen und beinhaltet u. a. das Recht auf Bildung, Gesundheit und Arbeit. Grundprinzip der Konvention ist eine unabhängige Lebensführung und die umfassende gesellschaftliche und berufliche Teilhabe behinderter Menschen.
SoVD und Netzwerk Artikel 3 haben im November 2004 eine Kampagne gestartet, um die Rechte behinderter Frauen stärker in der UN-Konvention zu verankern.
Mit Sabine Häfner (SoVD-Referentin) und Dr. Sigrid Arnade (Netzwerk Artikel 3) werden sich Vertreterinnen beider Organisationen in New York offensiv für die stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer Aspekte in der UN-Konvention einsetzen. Beide sind zugleich NGO-Vertreterinnen des Deutschen Behindertenrates.
Den Textentwurf der UN-Konvention, der Grundlage der Verhandlungen ist, finden Sie auf den Internetseiten www.sovd.de und www.un-behindertefrauen.org
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