Nur wer vor 1947 geboren wurde oder 45 Jahre lang Beitäge gezahlt hat, kann
weiterhin ohne Abzüge mit 65 in Rente gehen. Für alle anderen ist ein
Renteneintritt vor Erreichen des 68. Lebensjahres mit Abzügen verbunden. Die
Abzüge belaufen sich nach Auskunft der ARAG Experten auf 0,3 Prozent pro Monat,
den der Arbeitnehmer früher als das reguläre Eintrittsalter in Rente geht. Wer
also eigentlich bis 67 arbeiten müsste, aber schon mit 65 in Rente geht, muss
sich mit 7,2 Prozent weniger Rente zufriedengeben.
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