Riester-Rente ist nicht pfändbar

Werden die Beiträge zu einem Riester-Rentenvertrag staatlich gefördert, dann ist das so angesparte Vermögen unpfändbar. Nicht übertragbare Forderungen sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar. Ob auch das in Riester-Verträgen angesparte Vermögen unter ...

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