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                Sanktionen werden härter
                    
Wer ALG II bezieht, darf künftig nicht wählerisch sein, wenn es um die Annahme 
neuer Jobs geht. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Regeln der 
Zumutbarkeit und die Sanktionen verschärft werden. Entsprechend muss man bei 
Pflichtverletzungen mit härteren Sanktionen rechnen, falls von der 
Arbeitsagentur vermittelte Angebote abgelehnt werden: Wenn Behörden einem 
ALG-II-Empfänger eine zumutbare Maßnahme anbieten und die Chancen auf 
Wiedereingliederung dadurch erhöht werden, muss diese grundsätzlich angenommen 
werden. Laut ARAG Experten fallen darunter konkrete Bildungs- oder Jobangebote - 
auch wenn die Bezahlung unter dem Tarif oder der ortsüblichen Bezahlung liegt. 
Erst wenn der Lohn 30 Prozent unter dem üblichen Schnitt liegt, kann die 
Verpflichtung zur Annahme unter Umständen entfallen, weil die Arbeitsbedingungen 
dann als sittenwidrig gelten können. Der Pflicht zur Annahme unterliegen auch 
Minijobs, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Laut ARAG Experten wurden 
ferner die Zuweisungen von Ein-Euro-Jobs erleichtert. Das gilt zum Beispiel, 
wenn ein ALG-II-Bezieher zu einer so genannten Arbeitsgelegenheit, die auch 
gemeinnützig sein kann, verdonnert wird. Hier schießt der Staat pro gearbeitete 
Stunde einen Euro zu. 
                
                
                
                
            
            			
            
                







