Sturz auf dem Weg zum Geldautomaten

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, steht unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für den Pflegebedürftigen Geld abhebt, um damit für ihn einzukaufen. Das hat das Bayerische Landessozialgerich ...

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