Treuepflicht des Arbeitnehmers zur Wahrung der Arbeitgeberinteressen
Außer seiner Arbeitspflicht trifft den Arbeitnehmer auch noch die Verpflichtung, im Rahmen des ihm Möglichen die auf den Betrieb bezogenen Interessen seines Arbeitgebers zu wahren. Allerdings darf er in diesem Zusammenhang auch seine eigenen Interess ...