Unbedachter Satz in Anschreiben löst Vertriebshaftung aus

Das Landgericht Berlin hat einen Finanzdienstleister zur Rückabwicklung der Investition eines Anlegers bei dem inzwischen insolventen Container-Anbieter P&R verurteilt. Zum Verhängnis wurde dem Vertrieb ein unbedachter Satz in einem Anschreiben.

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