Unbedachter Satz in Anschreiben löst Vertriebshaftung aus
Das Landgericht Berlin hat einen Finanzdienstleister zur Rückabwicklung der Investition eines Anlegers bei dem inzwischen insolventen Container-Anbieter P&R verurteilt. Zum Verhängnis wurde dem Vertrieb ein unbedachter Satz in einem Anschreiben.