Unfallforschung der Versicherer warnt vor verfehlten Maßnahmen im Radverkehr

Autofahrer dürfen Radler nur bei einem Abstand von 1,5 Metern überholen - selbst wenn diese auf einem Radfahrstreifen unterwegs sind. Diese Einschätzung in einem Gutachten könnte gravierende Folgen haben.

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