Unfallforschung der Versicherer warnt vor verfehlten Maßnahmen im Radverkehr
Autofahrer dürfen Radler nur bei einem Abstand von 1,5 Metern überholen - selbst wenn diese auf einem Radfahrstreifen unterwegs sind. Diese Einschätzung in einem Gutachten könnte gravierende Folgen haben.