Hamburg, November 2008. Der Jahreswechsel naht: Anlegern von Schiffsbeteiligungen bleibt damit nur noch wenig Zeit, um zu überprüfen, ob ihnen eine Auflösung des Unterschiedsbetrages noch in 2008 steuerliche Vorteile bietet. Schließlich kann der Unterschiedsbetrag nicht umgangen, sondern die Abgabenlast nur durch gezielte Verkäufe in Jahren mit geringem persönlichem Steuersatz niedrig gehalten werden. „Im ungünstigsten Fall deckt sonst vielleicht der Fondserlös nicht einmal die Steuerschuld. Daher bieten wir allen Anlegern einen kostenlosen Portfoliocheck an, in dem wir prüfen, ob eine Veräußerung sinnvoll ist und entsprechende Vorteile bietet. Zusätzlich ist eine Prüfung durch den Steuerberater wichtig“, erklärt Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG.
Unterschiedsbetrag weiterhin oft ein
Rätsel
Vielen Anlegern ist die Bedeutung und vor allem auch die
Berechnung des Unterschiedsbetrages weiterhin ein großes Rätsel. Dabei fahren
viele Schiffsbeteiligungen, die ab 1999 von der Ertrags- zur Tonnagesteuer
gewechselt sind, mit erheblichen Steuerstundungen herum – dem sogenannten
Unterschiedsbetrag. Dieser ergibt sich aus der Differenz des steuerlichen
Buchwertes und des geschätzten Marktwertes des Schiffs und wird zum Zeitpunkt
des Steuermodellwechsels festgestellt. Bei Fondsauflösung oder
Beteiligungsverkauf muss der Anleger diesen vom Finanzamt geprüften und
bestätigten Betrag mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Beispiel: Ein
Anleger mit dem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag)
muss bei einem Beteiligungsverkauf im Wert von 100.000 Euro und einem
Unterschiedsbetrag von 100 Prozent immerhin 44.310 Euro an den Fiskus abführen.
In einem Jahr mit niedrigerem Steuersatz würde die Steuerlast entsprechend
geringer ausfallen.
Verkauf am Zweitmarkt bietet zusätzliche
Vorteile
Neben der aktiven Steuergestaltung kann ein vorzeitiger
Verkauf am Zweitmarkt zusätzliche Vorteile bieten. „In ihrer Blütezeit zwischen
acht und 13 Jahren bringen Schiffsbeteiligungen am Zweitmarkt erfahrungsgemäß
die höchsten Kurse ein. Hier bieten sich Anlegern attraktive Gewinne“, so Björn
Meschkat. Das erlöste Kapital kann beispielsweise für eine renditestarke
Wiederanlage eingesetzt werden.