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Unterschiedsbetrag bei Schiffsfonds: Gezielte Auflösung kann enorme Steuervorteile bieten

Hamburg, November 2008. Der Jahreswechsel naht: Anlegern von Schiffsbeteiligungen bleibt damit nur noch wenig Zeit, um zu überprüfen, ob ihnen eine Auflösung des Unterschiedsbetrages noch in 2008 steuerliche Vorteile bietet. Schließlich kann der Unterschiedsbetrag nicht umgangen, sondern die Abgabenlast nur durch gezielte Verkäufe in Jahren mit geringem persönlichem Steuersatz niedrig gehalten werden. „Im ungünstigsten Fall deckt sonst vielleicht der Fondserlös nicht einmal die Steuerschuld. Daher bieten wir allen Anlegern einen kostenlosen Portfoliocheck an, in dem wir prüfen, ob eine Veräußerung sinnvoll ist und entsprechende Vorteile bietet. Zusätzlich ist eine Prüfung durch den Steuerberater wichtig“, erklärt Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG.

Unterschiedsbetrag weiterhin oft ein Rätsel
Vielen Anlegern ist die Bedeutung und vor allem auch die Berechnung des Unterschiedsbetrages weiterhin ein großes Rätsel. Dabei fahren viele Schiffsbeteiligungen, die ab 1999 von der Ertrags- zur Tonnagesteuer gewechselt sind, mit erheblichen Steuerstundungen herum – dem sogenannten Unterschiedsbetrag. Dieser ergibt sich aus der Differenz des steuerlichen Buchwertes und des geschätzten Marktwertes des Schiffs und wird zum Zeitpunkt des Steuermodellwechsels festgestellt. Bei Fondsauflösung oder Beteiligungsverkauf muss der Anleger diesen vom Finanzamt geprüften und bestätigten Betrag mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Beispiel: Ein Anleger mit dem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag) muss bei einem Beteiligungsverkauf im Wert von 100.000 Euro und einem Unterschiedsbetrag von 100 Prozent immerhin 44.310 Euro an den Fiskus abführen. In einem Jahr mit niedrigerem Steuersatz würde die Steuerlast entsprechend geringer ausfallen.

Verkauf am Zweitmarkt bietet zusätzliche Vorteile
Neben der aktiven Steuergestaltung kann ein vorzeitiger Verkauf am Zweitmarkt zusätzliche Vorteile bieten. „In ihrer Blütezeit zwischen acht und 13 Jahren bringen Schiffsbeteiligungen am Zweitmarkt erfahrungsgemäß die höchsten Kurse ein. Hier bieten sich Anlegern attraktive Gewinne“, so Björn Meschkat. Das erlöste Kapital kann beispielsweise für eine renditestarke Wiederanlage eingesetzt werden.