Urteil: Wer nicht auf Aufklärung drängt, scheitert mit Provisionsklage
Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Kunden wegen Falschberatung an die Vorinstanz zurückgewiesen: Der Anleger hatte den Fonds gezeichnet, obwohl die beratende Bank trotz seiner Nachfrage keine Auskünfte über erhaltene Provisionen erteilt hatte.