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14.09.2017 - dvb-Presseservice

VHV FIRMENPROTECT Haftpflicht: umfassende Sicherheit für den Betrieb

Sorgenfrei in den Herbst: Hersteller, Handel, Handwerk und Dienstleister profitieren von 30 neuen Leistungserweiterungen bei der Betriebshaftpflicht: Neuer Tarif ab 18.09.2017 abschließbar.

Hannover, 14. September 2017 – Die VHV startet in den Herbst mit einem überarbeiteten, noch leistungsfähigeren Haftpflichtschutz für eine Vielzahl an Branchen.

Aus alltäglichen betrieblichen Risiken können schnell existenzielle Gefahren werden. Deswegen sollte eine leistungsfähige Betriebshaftpflicht, die insbesondere auch Risiken wie z.B. aus dem Bereich neuer Technologien abdeckt, obligatorisch sein. Die Betriebshaftpflicht tritt für Haftungsansprüche Dritter aufgrund eines vom Versicherungsnehmer schuldhaft zugefügten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens ein.

Für wen bietet die Betriebshaftpflicht Schutz?

Die überarbeitete Betriebshaftpflicht bietet Schutz für Hersteller, Handel, Handwerk und Dienstleister. Und auch neue Betriebsarten sind dazugekommen - so können sich ab sofort zum Beispiel auch Servicebetriebe, Kfz-Dienstleister oder Kleingewerbetreibende, wie z.B. Nachhilfelehrer oder Fitnesstrainer umfassend und bedarfsgerecht absichern.

Highlights im Tarif: Lohnbe- und -verarbeitungsschäden und Neuwertentschädigung

  • Lohnbe- und -verarbeitungsschäden: Die VHV FIRMENPROTECT leistet bis zu 300.000 Euro für Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung, Reparatur oder sonstigen Zwecken (z. B. Verpackungs-, Kommissionierungsarbeiten, Foto-, Restaurationsarbeiten) übernommen hat. Dies gilt auch für Schäden während des unmittelbaren Bearbeitungsvorgangs.

  • Neuwertentschädigung: ein versicherter Sachschaden wird bis 5.000 Euro zum Neuwert erstattet, wenn die beschädigten oder zerstörten Gegenstände innerhalb der letzten 24 Monate angeschafft wurden.

  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen: der Haftpflichtanspruch Dritter wird geprüft und unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Ab sofort gilt dies auch für Ansprüche unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.

  • Schutz vor weitergehenden Risiken: Je nach individuellen Bedürfnissen kann der Haftpflichtschutz durch Zusatzdeckungen erweitert werden, wie z.B. durch eine globale Anschlussdeckung (Master Cover), Rückrufkostenversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer oder sonstige Produkte sowie durch den neuen Cyber-Baustein.

Wichtig: Durch die Leistungs-Update-Garantie profitieren Bestandskunden automatisch und ohne weitere Kosten von zukünftigen Verbesserungen der VHV FIRMENPROTECT Haftpflicht und bieten dem Makler damit eine Entlastung bei der jährlichen Überprüfung der Verträge. Weitere Informationen bekommen Sie unter www.vhv-partner.de/magazin/2017/09/firmen-protect-haftpflicht.


Pressekontakt:

Frau Janine Bollhorst
Unternehmenskommunikation
Tel.: +49.511.907-4807
Fax: +49.511.907-14807
E-Mail: jbollhorst@vhv-gruppe.de

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