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VHV Online-Bürgschaften überschreiten 100.000 Marke

„Wir freuen uns, dass der online-Service, den wir seit einigen Jahren bieten, inzwischen so stark genutzt wird“, so VHV Vorstand Thomas Voigt. „Wir arbeiten an einer ständigen Optimierung der Prozesse für unsere Kunden. Der elektronische Weg für den Bürgschaftsauftrag ermöglicht uns in unserem Bürgschafts- und Kautionsgeschäft eine noch schnellere Bearbeitung.“

Unter www.vhv.de ist im Portal für das gewerbliche Geschäft der VHV ein Formular für den Bürgschaftsauftrag hinterlegt. Hier können die Kunden ihre für eine Bürgschaft relevanten Daten eingeben und an die VHV senden, wo sie dann direkt in den Systemen der VHV weiter verarbeitet werden. Die Daten werden über SSL verschlüsselt, können also während der Übertragung weder gelesen noch manipuliert werden.

Folgende Bürgschaftsarten der VHV können über das Internet abgerufen werden:

• Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung,

• Gewährleistungsbürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen,

• Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung.

Bauunternehmen müssen in der Regel für einen Großteil der zu erbringenden Leistungen Sicherheitseinbehalte bauvertraglich vereinbaren. Das heißt, der Auftraggeber behält einen bestimmten Prozentsatz, meist 5% oder 10% der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung, als so genannten Sicherheitseinbehalt ein. Dieser Betrag soll dann der zusätzlichen Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens dienen. Die Forderung nach Sicherheitseinbehalten kann sich gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen auf die notwendige Unternehmens- und Auftragsfinanzierung auswirken und zu Liquiditätsengpässen führen. Die Ablösung dieser Sicherheitseinbehalte durch Bürgschaften stellt daher eine interessante Alternative, speziell für die Bauwirtschaft dar.

Die VHV als Bauspezialversicherer bietet seit 1990 Bürgschaften speziell für die Bauwirtschaft an. Dabei stellt die VHV den Bauunternehmen nach erfolgter Bonitätsprüfung für jedes Kalenderjahr einen neuen Bürgschaftsrahmen zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens können die Unternehmen dann einzelne Bürgschaften abrufen. Sie tun dies immer öfter online.