Siegburg. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) hat am 1.7.2006 die Gesamtfederführung in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (SpiK) übernommen. Das bedeutet, dass der VdAK den Vorsitz in den ständigen Arbeitskreisen (AK I und AK II) der Arbeitsgemeinschaft übernimmt, Positionspapiere sowie politische Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben von grundlegender politischer Bedeutung federführend für die acht Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen koordiniert, Pressekonferenzen der SpiK realisiert und gemeinsame Presseerklärungen herausgibt.
Die allgemeine Federführung wechselt jährlich zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen – mit Ausnahme des Bundesverbands der landwirtschaftlichen Krankenkassen und der See-Krankenkasse. Bis zum 30.6.2006 hatte sie der IKK-Bundesverband inne, seit 1.7.2006 nun der VdAK. Im Anschluss daran wird die Federführung zum 1.7.2007 auf den AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. übergehen.
Die Aufteilung in fachliche Federführerschaften bleibt unverändert bei den einzelnen Verbänden bestehen. So sind die Verbände in den folgenden Themen fachlicher Ansprechpartner:
VdAK/AEV: Gesamtfederführung (bis Juli 2008), Krankenhaus, Vorsorge/Rehabilitation, Pflegeversicherung, Telematik, Fragen des Beitragsrechts, Selbsthilfe, Hospize
AOK-Bundesverband: Ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Häusliche Krankenpflege, Patientenschutz/Patientenrechte, Fragen des Beitragsrechts
BKK-Bundesverband: Arzneimittel, Leistungen
IKK-Bundesverband: Heil- und Hilfsmittel, Prävention/Gesundheitsförderung, AG Abrechnungsmanipulationen, Früherkennung
Knappschaft: Krankenversicherung der Rentner
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen: Zahngesundheitliche Prävention