Versicherungsmakler dürfen Direktversicherer nicht von vorn herein ausschließen

Ein Urteil des Landgerichtes Konstanz (LG) zeigt erneut, dass Versicherungsmakler Direktversicherer in ihrem Rat nicht einfach ausschließen dürfen, um Kundinnen und Kunden einen ausreichenden Marktüberblick zu bieten. Rechtssicherheit besteht in d ...

Versicherungsbote aufrufen
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