Versorgungsausgleich: Übersehene oder vergessene Versorgungsrechte können später nicht mehr berücksichtigt werden
Eine Einbeziehung von vergessenen Ansprüchen ist auch dann nicht möglich, wenn das Abänderungsverfahren wegen der Wertänderung eines anderen, in den Versorgungsausgleich einbezogenen Anrechts eröffnet ist. Nach dem Urteil des BGH geht der Grundsatz d ...