Wie weit geht der Auskunftsanspruch in der DSGVO?

Die DSGVO gibt jeder von einer Datenverarbeitung betroffenen Person einen umfangreichen Auskunftsanspruch gegen den verantwortlichen Datenverarbeiter. Aber wie weit geht dieser Anspruch? Gehören z.B. Telefonnotizen mit dazu?

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