bAV-Urteil: Steuerentlastung für Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken
Kapitalleistungen aus berufsständischen Versorgungswerken können nach einem aktuellen BFH-Urteil ab sofort nach der sogenannten Fünftelungsmethode besteuert werden. Auf diese Weise könnten Betroffene viel Geld sparen, teilt das Institut für Vorsorge ...