Wo die Betriebsgefahr eines Autos endet

Das Entfernen von einem abgestellten und verschlossenen Kraftfahrzeug stellt keine typische Fahrerhandlung dar, die im Falle eines kurz darauf erfolgten Unfalls eines Fahrradfahrers eine Haftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs begründen könnte. ...

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