Hinzuverdienstgrenze für Witwen und Witwer ist gestiegen

27.7.2020 – Bezieher einer gesetzliche Witwen- oder Witwerrente können laut Gesetz nur bis zu einem bestimmten Freibetrag etwas hinzuverdienen, ohne dass es zu Rentenabzügen kommt. Diese Hinzuverdienstgrenze ist zum 1. Juli angehoben ...

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen